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Hotel- und Reiseberichte

Auf dem "Traumschiff" das Fernweh zu genießen, sich vom charismatischen Küchen-Künstler Peter Knogel (gekürt mit drei Sternen) im Grand Hotel Les Trois Rois in Basel den Gaumen kitzeln zu lassen oder das exklusive Design in Europas bestem Airport Hotel (Hilton, Frankfurt/M.) zu bestaunen, oder, oder.... Viel Vergnügen beim Stöbern in meinen Hotel- und Reiseberichten.

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02.01.2017 19:43

Die Firma Moon Valley GmbH

Die Firma Moon Valley GmbH hat nicht nur excellente Produkte in ihrem Portfolio - auch die ausgezeichnete Zusammenarbeit hat weiterhin Bestand. Folgender Artikel wurde im Online-Magazin Bussines-on veröffentlicht:

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02.01.2017 19:41

Kamera-Künstler Andreas Vagt

Viel Freude bereitete im Sommer 2016 die Unterstützung beim Website-Text für Kamera-Künstler Andreas Vagt.

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Unsere Kanzlei im Interview

03.09.2014 13:07

UMWELTHAUPTSTADT.de: Herr Kühnel, Sie sind Rechtsanwalt, und Sie, Frau Kühnel sind Mediatorin. Auf welche Themen haben Sie sich jeweils spezialisiert?

B.Kühnel: Meine Kanzlei beschäftigt sich juristisch mit der persönlichen Beratung und Vertretung von Personen, sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen. Hierbei vertreten und beraten wir die Mandanten in allen zivilrechtlich anfallenden Bereichen, wie zum Beispiel Vertragsrecht, Inkassorecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Ich selbst bin darüber hinaus umfangreich im Familien – und Erbrecht tätig.

M.Kühnel: Ich bin ausschließlich als Mediatorin, sozusagen als 'Vermittlerin' bzw. Moderatorin zwischen zwei oder mehreren Parteien tätig, die auf einen 'klassischen' Rechtsstreit verzichten möchten. Meine Tätigkeit besteht darin, die Parteien, die sich zur Mediation entschlossen haben, neutral und unparteiisch bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten zu unterstützen. Bei dieser Methode der Konfliktlösung finden die Parteien gemeinsam - mit  meiner Unterstützung als Vermittlerin - ihre eigene Lösung und stehen zu diesem Ergebnis. Dieses Ergebnis wird mit einem Vertrag schriftlich fixiert.

Was unterscheidet Ihre jeweiligen Tätigkeiten?

M.Kühnel und B. Kühnel: Der Rechtsanwalt ist ein einseitiger Interessenvertreter, er darf gesetzlich nur eine Partei vertreten. Der Mediator hingegen ist allen Parteien gegenüber gleichermaßen verpflichtet – also neutral und unparteiisch. Das bedeutet, dass wir im Rahmen unserer Kooperation nicht gleichzeitig die gleichen Parteien vertreten und beraten können.

Ihre Zielgruppe sind eher die mittelständischen Unternehmen, denen Sie als mittelständische Kanzlei eine Rundum-Betreuung anbieten möchten, wie darf man sich das vorstellen?

B.Kühnel: Wie schon gesagt, wir vertreten und beraten unsere Mandanten in allen sie drückenden rechtlichen Problembereichen. Selbstverständlich sind wir auch schon für sie da, wenn es noch zu keiner Auseinandersetzung gekommen ist. Wir empfehlen allen Mandanten schon zu Beginn unseres jeweiligen Mandates, problembewusst zu sein. Damit meine ich, dass eine Beratung schon in Anspruch genommen werden sollte, bevor es zu einer Auseinandersetzung gekommen ist. Eine vorbeugende Rechtsberatung ist für die Mandanten sehr wichtig, weil sie hierdurch möglicherweise schon kostenträchtige und zeitaufwändige Konflikte vermeiden können. Im Vorfeld lassen sich häufig schon sich anbahnende Streitigkeiten durch entsprechende Beratung vermeiden. Und, was sehr wichtig ist – manche Sorgen unserer Mandanten lassen sich häufig schon durch einen Telefonanruf beseitigen, der auch nicht immer kostenpflichtig ist. Unsere Mandanten schätzen darüber hinaus die persönliche Betreuung nicht nur durch die Anwälte, sondern auch durch die Mitarbeiter, die stets so informiert sind, dass sie nicht nur die Mandanten persönlich, sondern auch deren Akten kennen und daher viele Fragen der Mandanten selbständig beantworten können. So wird im Interesse des Mandanten nichts auf die lange Bank geschoben.

M.Kühnel: Wir wissen, dass Streitigkeiten, ganz gleich auf welchem Gebiet, eine enorme nervliche Belastung darstellen. Wir können unseren Mandanten das Gefühl vermitteln, nicht nur ein Aktenzeichen von vielen zu sein. Wir gehen sorgsam mit den uns anvertrauten Sorgen und Nöten um. Das erfordert Zeit, die wir uns nehmen, was heutzutage nicht mehr so selbstverständlich ist.

Welche Spezifika weisen mittelständische Unternehmen auf und welchen Erfahrungsschatz können Sie in die Beratung von Mittelständlern einbringen?

B.Kühnel: Mittelständische Unternehmen haben in der Regel keine Rechtsabteilung und sind daher auf anderweitige Beratung angewiesen. Diese können wir Ihnen bieten, da wir in den genannten Bereichen umfänglich tätig sind und die Mandanten davon profitieren, dass uns aufgrund der Beratung von Unternehmen alle möglichen Problemkreise bereits bekannt sind. Unsere für andere Mandanten gewonnenen Erfahrungen können wir selbstverständlich in anderen Fällen Erfolg versprechend anwenden.

Was würden Sie sagen, ab wievielen Mitarbeitern beziehungsweise ab welchem Jahresumsatz macht es für ein Unternehmen Sinn, sich eine Rechtsabteilung inhouse zu leisten?

B.Kühnel: Ich denke, dass es hierfür keine festen Zahlen gibt. Es kommt ganz darauf an, wie oft insbesondere vorbeugende Rechtsberatung in Anspruch genommen werden muss und vor allen Dingen auch in welchem Umfang gerichtliche Verfahren geführt werden müssen. Honorarmäßig können wir uns ganz auf die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Mandate einstellen. So ist z.B. die Vereinbarung einer Monatspauschale für Beratung, eine Stundenhonorarvereinbarung oder eben eine solche nach den gesetzlichen Gebühren, also nach Streitwerten möglich.

M. Kühnel: Das Honorar für ein Mediationsverfahren beträgt für 1 ½ Stunden € 160,-- (zuzügl. MWSt). Im Vorfeld wird besprochen, ob sich z. B. die Parteien die Kosten teilen oder ob eine andere Verteilung der Kosten gewünscht wird.

Sie bieten einen Online-Rechtsberatungsservice an, über den man sich schnell einen ersten anwaltlichen Rat einholen kann. Mit welchen Kosten ist die Beratung verbunden?

B.Kühnel: Grundsätzlich berechnet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Gegenstands – oder Streitwert. Jedoch gibt es eine so genannte Erstberatungsgebühr. Wenn keine weitere Tätigkeiten zu erbringen sind, sondern es bei einer einmaligen Beratung verbleibt, kostet diese maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Was würden Sie den Gläubigern der Insolvenzen bei Solarworld, Conergy oder auch flexstrom raten, ist die Unterstützung eines Anwalts ratsam oder haben Insolvenzen ihren ganz normalen Lauf?

B.Kühnel: Insolvenzverfahren sind formalisiert. Wie Sie es so schön ausdrücken, haben sie ihren ganz normalen Lauf. Allerdings dürfte es für einen Rechtsunerfahrenen nicht immer einfach sein, diesem Lauf zu folgen, ihm zustehende Forderungen zu berechnen und in gehöriger Form im Insolvenzverfahren anzumelden. Er wird wohl auch vom danach folgenden Schriftwechsel mit dem Insolvenzverwalter überfordert sein. Er wird sich auch beraten lassen müssen, falls es zum Beispiel darum geht, im Insolvenzverfahren einen Vergleich zu prüfen und ihm zuzustimmen. Insofern ist es durchaus ratsam, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Ein für ein Unternehmen stets interessantes Thema ist das Arbeitsrecht und insbesondere das Kündigungsrecht. Welche vertraglichen Tipps können Sie Unternehmen zur Einstellung von neuem Personal geben, was kann man machen, wenn das Personal mehr krank feiert als es zur Arbeit kommt?

B.Kühnel: Es ist schon heute üblich, dass Unternehmen keine unbefristeten Arbeitsverträge mehr schließen, sondern Verträge auf Zeit. Sollte sich der Personalbedarf im Unternehmen in diesem Zeitraum verändern, oder aber der Arbeitnehmer sich nicht zur Zufriedenheit des Arbeitgebers entwickelt haben, kann das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet werden. Dass jeder Arbeitsvertrag zunächst eine Probezeit enthalten sollte, ist auch allgemein üblich. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne jede Begründung durch Kündigung beendet werden. Dass Personal mehr krank feiert, als es zur Arbeit kommt, ist heutzutage durchaus nicht mehr verbreitet, da in diesen schwierigen Zeiten viele Arbeitsplätze gefährdet sind. Sollte ein Arbeitnehmer das Krankfeiern jedoch mehr schätzen, als die Arbeit, ist es schwierig, ihn zu kündigen. Man muss ihm nachweisen, dass er nicht wirklich krank gewesen war, oder aber während der Krankheit, wie es häufig geschieht, woanders gearbeitet hat, Tätigkeiten, wie auch Sport ausgeübt hat, die der Gesundung nicht förderlich sind, oder aber krank feiert, weil ihm kein Urlaub gewährt wurde und Ähnliches. In solchen Fällen kann durchaus auch eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers in Betracht kommen.

M.Kühnel: Für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer ist es hilfreich, in die Verträge eine Mediationsklausel zu integrieren, die besagt, dass die Vertragspartner erst ein Gespräch mit einem Mediator führen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Sie bieten unter anderem auch Mediation an, also das Angebot der Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Streitparteien ohne gerichtlichen Rechtsstreit. Was treibt Sie an, als Mediator tätig sein zu wollen?

M.Kühnel: Zur Rundum-Betreuung unserer Mandanten gehört es nach unserem Verständnis dazu, unsere Mandanten über die Möglichkeit einer Mediation zu informieren. Viele Menschen kennen dieses Verfahren und die damit verbunden Möglichkeiten nicht. Seit dem 26. Juli 2012 gibt es das Mediationsgesetz – das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Mediation ist also gesetzlich anerkannt. Damit wurde dem Mediationsverfahren - dem außergerichtlichen Einigungsverfahren – ein Stellenwert geschaffen, der es einfacher macht, dieses Verfahren zu akzeptieren und zu nutzen. Mediation hat in den USA und in Australien eine sehr große Akzeptanz, da man erkannt hat, dass außergerichtliche Einigungsverfahren den 'menschlichen Ressourcenschutz' fördern. Wir möchten unseren Mandanten die Möglichkeit bieten, für sich zu entscheiden, auf welche Weise sie ihre Konflikte lösen möchten. Mediation ist eine von mehreren Möglichkeiten.

B.Kühnel: Ich muss noch ergänzen, dass selbst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens noch eine Mediation möglich ist, da viele Landgerichte inzwischen Richter zu Mediatoren ausgebildet haben, an die in geeigneten Fällen der ansonsten zuständige Richter mit Zustimmung der Parteien den Rechtsstreit verweist. Sollte das Mediationsverfahren erfolgreich durch einen Vergleich abgeschlossen werden, ist dieser wie ein Urteil vollstreckbar. Kommt keine Einigung zustande, geht die Sache an den zuständigen Richter zurück. Die gerichtlichen Mediationsverfahren sind aber durchaus erfolgreich.

Frauen haben rein rechtlich betrachtet das gleiche Recht in Führungspositionen tätig zu sein wie Männer, dennoch schaffen es verhältnismäßig wenige. Gibt es Rechtssprechung auf die sich Frauen bei der Erklimmung der Karriereleiter berufen können?

B.Kühnel: Sie haben es schon erwähnt, rechtlich haben Frauen das gleiche Recht, in Führungspositionen tätig zu sein, wie Männer. Hierfür sorgt schon das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es gemäß § 1, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dementsprechend werden alle Anzeigen, mit denen Personal gesucht wird, stets geschlechtsneutral gestaltet, d.h., es können sich sowohl Frauen, als auch Männer bewerben. Es ist sicherlich aber auch heute noch so, dass in Führungspositionen mehr Männer vertreten sind, als Frauen. Es ist zwar schon ein Trend erkennbar, dass immer mehr Frauen in Führungspositionen nach drängen. Eine neuere Untersuchung der Fachhochschule Koblenz hat jedoch ergeben, dass noch nicht einmal jede sechste Studentin (15,2 %) in einem Vorstand oder einer Geschäftsführung landen will (zitiert aus DER SPIEGEL Nr.32/2013 vom 05.08.2013).

M. Kühnel: Ursache dafür könnte die immer noch schlechte Betreuungssituation von Kindern sein. Solange sich diese nicht ändert, wird sich auch der Drang von Frauen, in Führungspositionen zu gelangen, in Grenzen halten.

B.Kühnel: Allerdings habe ich den Eindruck, dass es im juristischen Bereich anders ist: Bei Gerichten ist es nach meiner Beobachtung jetzt schon so, dass es mehr junge Richterinnen gibt als Richter. Das liegt wohl auch daran, dass junge Frauen häufig zielorientierter sind, als Männer und dementsprechend in der Ausbildung auch bessere Noten, also z.B. die sogenannte Staatsquote erreichen, die es ermöglicht, die Richterlaufbahn einzuschlagen.

Welche Themen werden Sie in den nächsten Jahren voraussichtlich am meisten beschäftigen?

Welche Aufgaben künftig auf uns als Rechtsanwälte oder auf die Mediatoren zukommen, ist schwer voraus zu sagen. Juristisch werden uns die stetig ansteigende Gesetzesflut und die immer komplizierter werdenden Rechtsverhältnisse beschäftigen. Gesellschaftlich wird uns die fortschreitende Zerstörung unserer Umwelt beschäftigen, wie z.B. durch Straßenbau, umweltschädliche Firmenansiedlungen, Verknappung unserer Ressourcen usw. was juristisch betrachtet auch künftig zu heftigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird.

M. Kühnel: Die Mediatoren werden es wohl mit einer ansteigenden Anzahl von Konflikten im Arbeitsbereich, bei familiären Auseinandersetzungen und in den nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnissen zu tun bekommen, da die Bereitschaft zur einverständlichen Lösung von Problemen erkennbar nachlässt, so dass fachliche Hilfe erforderlich erscheint. Ein gutes Miteinander gehört meines Erachtens auch zu einer gesunden Umwelt. Überall wo es Verträge gibt, sollte man versuchen, Verträge auszuarbeiten, in die eine Mediationsklausel integriert wird. Denn gerade im zwischenmenschlichen „Miteinander“ liegt nachhaltige Energie, die es zu schonen gilt.

M.Kühnel und B. Kühnel: Damit treffen sich dann unsere Tätigkeitsbereiche, denn als Rechtsanwälte können wir derartige Verträge ausarbeiten, die es im Konfliktfall ermöglich, einen Mediator einzuschalten.

Ein Artikel aus dem Bereich "Wirtschaft & Karriere - Visionen, Leitbilder und CSR"
Karrieremesse women&work

http://www.umwelthauptstadt.de/Wirtschaft-und-Karriere/rechtsberatung-und-mediation

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